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Vorsorge vor Fehlplanung: “Denkmal Mühle” in Langenholzhausen

Denkmal Mühle Langenholzhausen

Vorsorge vor Fehlplanung: “Denkmal Mühle” in Langenholzhausen

Gemeinde Kalletal
Rintelner Str.3
32689 Kalletal

                                                                                                                            Kalletal, den 18.02.2023

Beschluss zur Vorlage 12/2023

 „Hochwasserschutzplanungen für den Ortsteil Langenholzhausen im Bereich der „Osterkalle“ von Gewässerstation km 5,75 bis 6,60

Hier: Festlegung einer Vorzugsvariante für die weiteren Planungsschritte bei der Hochwasserschutzplanung“

in der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität und Nachhaltigkeit am 14.02.2023

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

aus der Sachdarstellung der Vorlage 12/2023 geht hervor, dass bei allen Varianten erhebliche Auswirkungen insbesondere auf das Denkmal Mühle und den zugehörigem Mühlengraben entstehen. Bei einigen Varianten ist der Betrieb eines Mühlenrades nicht mehr möglich, was den Schutz des Denkmals stark beeinträchtigt, wenn nicht sogar infrage stellt. Welchen Sinn macht dann noch der geplante Ausbau des Mühlenvorplatzes?

Bei so weitreichenden Auswirkungen für viele Bürger in Langenholzhausen sollte eine umfassende Beratung in allen zuständigen Gremien erfolgen.

Bisher wurde lediglich im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität und Nachhaltigkeit beraten. (07.06.2022 und 14.02.2023) Dieser Ausschuss ist zwar gemäß Zuständigkeitsordnung für die Beratung von Maßnahmen zum Gewässerausbau und Hochwasserschutz zuständig, hat aber keinerlei Entscheidungsbefugnisse für solche Maßnahmen. Die Festlegung auf die Variante 2 in der Sitzung am 14.2.2023 durch den

AKUEMN halten wir deshalb für nicht korrekt und bitten um Prüfung und Beanstandung des Beschlusses.

Da bei diesen Maßnahmen auch Denkmalbelange und Straßenbau (Vorplatz Mühle) erheblich berührt sind, beantragen wir vor endgültiger Beschlussfassung für eine Vorzugsvariante eine Beratung im hierfür zuständigen Ausschuss für Planen und Bauen.

Für diese Beratungen sollten die Stellungnahmen der oberen Wasserbehörde (als Fördermittelgeber) und des Westfälischen Denkmalamtes Münster vorliegen, um Fehlplanungen zu vermeiden.

Auch die Meinung der Eigentümer des Mühlengrabens und des Denkmals wäre für eine Entscheidung hilfreich, da die Maßnahmen mit den Eigentümern abgestimmt werden müssen (worauf die Verwaltung zu Recht schon in der Sitzung des AKUEMN am 07.06.2022 hingewiesen hat).

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Mühlenmeier
Fraktionsvorsitzender

Bildquellen

  • denkmal_muehle_langeholzhausen: Bild- bzw. Dokumentrechte beim Autor / UKB Kalletal

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