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Unterbrechung Ratssitzung

Unterbrechung Ratssitzung

Antrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stellt die UKB-Fraktion folgenden Antrag zur Ratssitzung am 31.10.2018

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister unterbricht (schließt kurzfristig) nach dem Tagesordnungspunkt Anfragen von Einwohnern, um eine Diskussion zur Verbesserung der Verkehrssituation mit dem Bürgern von Heidelbeck und Tevenhausen zu ermöglichen.

Begründung:

Bereits in der Sitzung des Rates am 18.09.18 hat die UKB- Fraktion versucht, die Diskussion zur Verbesserung der Baustellenmaßnahme und den damit verbundenen Schwierigkeiten der Bürger zu erörtern um Lösungen anzuschieben. Dazu kam es leider durch folgende Situation nicht (Auszug aus der Niederschrift 18.09.18):

Anschließend verweist BM Herr Hecker auf den Antrag der UKB-Fraktion, der den Ratsmit-

gliedern am 17.09.2018 übersandt wurde. Der Antrag beinhaltet die Erweiterung der Tages-

ordnung um die Punkte-Öffentliche Beratung und Aussprache zum Sachstand der Baustelle

 L861hier: Hohenhauser Straße-Öffentliche Beratung und Sachstand Baustelle L961

(Heidelbeck)hier: Situation des Umleitungsverkehrs für die Heidelbecker Bürger.

Beratung des Zustands an der B514 (Kalldorf) hier: Beeinträchtigung der Kalldorfer Bürger

durch die Fahrbahnschweller.

Unabhängig davon, dass diese Themen unter dem Punkt „Informationen über wichtige

Angelegenheiten“ thematisiert werden und bereits eine Beratung im Ausschuss für Planen und

Bauen im Rahmen eines Baustellenbesuchs stattgefunden hat, führt BM Herr Hecker zu der

Thematik „Erweiterung der Tagesordnung“ wie folgt aus: Laut § 11der Geschäftsordnung in

Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW könne auf Beschluss des Rates die Tagesordnung

erweitert werden, sofern es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub

dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind. Laut Kommentar zur Gemeindeordnung sei die Voraussetzung einer dringlichen Angelegenheit erfüllt, wenn eine sofortige Entscheidung in der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Ratssitzung selbst mit verkürzter Ladungsfrist zu spät wäre. Hierzu zählen fristgebundene Entscheidungen, Katastrophen oder öffentliche Notstände. Dies sei

aber z.B. bei der Wahl von zwei stellvertretenden Bürgermeistern nicht der Fall laut

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 19.10.2011 –2 K 762/10 -.

Dieses Urteil betraf die Gemeinde Kalletal, wonach das Gericht entschieden habe,

dass zu Unrecht eine Tagesordnung wegen ihrer Dringlichkeit erweitert wurde.

BM Herr Hecker empfiehlt dem Rat, die Tagesordnung hier nicht zu erweitern und rät dem

Antragsteller, seinen Antrag zurückzuziehen.RM Herr Mühlenmeier zieht den Antrag

der UKB-Fraktion zurück.

Ich vertrete hierbei die Auffassung, dass es vielleicht juristisch fachlich richtig war, dieses so zu entscheiden. Sehr wohl bin ich der Meinung, dass hier ein Rat auch

Original Antrag

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