Schön, dass Sie uns unterstützen wollen! Wir freuen uns darüber sehr!
Disclaimer zur Spendenbescheinigung:
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Spende zur Unterstützung unserer Arbeit! Als [Name des Bürgervereins] sind wir vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und somit berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen, die Sie steuerlich geltend machen können.
Wichtige Hinweise:
- Spendenquittung: Für Spenden bis 300 € reicht in der Regel der Überweisungsbeleg oder der Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Für Spenden über 300 € stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Spendenbescheinigung aus. Bitte geben Sie hierfür Ihre vollständige Anschrift im Verwendungszweck der Überweisung an.
- Steuerliche Abzugsfähigkeit: Spenden an gemeinnützige Organisationen sind im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen steuerlich absetzbar. Bitte beachten Sie, dass die Steuerabzugsfähigkeit von Ihrer individuellen steuerlichen Situation abhängt. Für spezifische Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
- Verwendung der Spenden: Ihre Spenden werden ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verwendet, insbesondere zur Förderung [Zweck des Vereins, z. B. der politischen Bildung, der Bürgerbeteiligung usw.]. Eine zweckgebundene Verwendung Ihrer Spende erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
- Haftungsausschluss: Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Gewähr für die steuerliche Abzugsfähigkeit Ihrer Spende übernehmen. Die Verantwortung für die korrekte Angabe der Spenden bei Ihrer Steuererklärung liegt bei Ihnen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Team oder das zuständige Finanzamt.